Endnutzer-lizenzvereinbarung für idee oneclick und datenschutzerklärung
- Datenschutzerklärung
- Die mobile App IDEE OneClick ("App") sammelt, verarbeitet oder verwendet keine persönlichen Daten mit Ausnahme der Folgenden:
- Die E-Mail-Adresse oder die persönliche ID Referenz und die Sicherheitsfragen, die anfangs für die Einrichtung des persönlichen Benutzerkontos ("Benutzerkonto") verwendet werden. Die E-Mail-Adresse und die Sicherheitsfragen werden gehashed und damit in einer Form gespeichert, die keine Identifizierung des/eine Verbindung zu dem Lizenznehmer erlaubt.
- Lediglich der Domain-Teil der E-Mail-Adresse (z.B. apple.com) wird unverschlüsselt gespeichert.
- 1 Mit jeglichen Anfragen zur Verwendung von persönlichen Daten durch die App oder anderen Anfragen/rechtlichen Ansprüchen im Hinblick auf persönliche Daten wenden Sie sich bitte an hello@getidee.de.
- Wir informieren jeden Nutzer der App über etwaige Änderungen dieser Datenschutzerklärung mit einer Vorankündigung von sechs (6) Wochen und geben dem Lizenznehmer die Möglichkeit, eine solche Änderung abzulehnen.
- Allgemeine bestimmungen
- Diese Endnutzer-Lizenzvereinbarung ("EULA") legt Bestimmungen und Bedingungen für die Verwendung der App zwischen einem individuellen Nutzer ("Lizenznehmer") und IDEE GmbH, Lindenstraße 12a, 81646 München, Deutschland ("Lizenzgeber") fest.
- Der Lizenzgeber ist Vertragspartner des Arbeitgebers oder Dienstanbieters des Lizenznehmers.
- Die App wird dem Lizenznehmer dauerhaft unter den Bedingungen dieser EULA zur Verfügung gestellt und wird dem Lizenznehmer unentgeltlich mittels eines Downloads auf das mobile Endgerät des Lizenznehmers über einen App-Store eines Dritten zur Verfügung gestellt.
- Die Geschäftsbedingungen des App-Stores können neben dieser EULA gelten und gehen im Falle von Widersprüchen vor.
- Aktivierung der App
- Nach dem Download der App auf ein mobiles Endgerät muss der Lizenznehmer ein Benutzerkonto erstellen, indem er eine E-Mail-Adresse in der App Oberfläche eingibt. Der Lizenznehmer erhält daraufhin eine E-Mail mit einem Aktivierungslink. Durch Auswahl dieses Aktivierungslinks wird das Benutzerkonto aktiviert. Anschließend kann der Lizenznehmer die App verwenden.
- Es obliegt dem Lizenznehmer, sein/ihr mobiles Endgerät mit geeigneten Schutzeinrichtungen zu sichern und insbesondere jegliche Benutzerinformationen geheim zu halten.
- Updates für die App
- Während der Verwendung der App durch den Lizenznehmer hat der Lizenzgeber die App gegebenenfalls zu updaten, indem er Updates, Upgrades oder neue Versionen ("Updates") zur Verfügung stellt, die über die Updateoberfläche des mobilen Endgerätes des Lizenznehmers abrufbar sind.
- Der Lizenznehmer ist zum Download der Updates auf sein mobiles Endgerät verpflichtet, um die ungestörte Funktionalität der App sicherzustellen.
- Gewährung von Rechten
- Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer für die Laufzeit dieser EULA ein beschränktes, widerrufliches, nicht-exklusives, nicht übertragbares und nicht-unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der App und jeglichen Updates für den eigenen internen privaten oder gewerblichen Gebrauch.
- Der Lizenznehmer darf die App vorübergehend oder dauerhaft vervielfältigen, soweit dies notwendig ist um die App auf dem mobilen Endgerät des Lizenznehmers zu laden, anzuzeigen und auszuführen.
- Der Lizenznehmer darf die App weder vorübergehend noch dauerhaft an Dritte verschenken, vermieten oder verleasen, es sei denn, der Lizenzgeber erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.
- Die Rückübersetzung des überlassenen App Programmcodes in andere Codeformen ("Dekompilierung") sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der App ("Reverse-Engineering") sind nur zu dem Zweck zulässig, erforderliche Informationen zu gewinnen, die für eine nicht anderweitig herstellbare Komptabilität mit anderen Apps oder mobilen Endgeräten benötigt wird.
- Urheberrechtshinweise, Seriennummern sowie andere Merkmale, die eine Identifikation ermöglichen, dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Entsprechendes gilt für jegliche Unterdrückung eines entsprechenden Merkmals in einer Bildschirmdarstellung.
- Gewährleistungsansprüche
- Die von dem Lizenzgeber zur Verfügung gestellte App muss im Wesentlichen mit der Produktbeschreibung übereinstimmen. Rechte bei Mängeln werden ausgeschlossen, soweit es sich um geringfügige oder unwesentliche Abweichungen von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit der App oder nur geringfügige Nutzungsbeeinträchtigungen handelt. Im Hinblick auf Updates sind die Rechte des Lizenznehmers bei Mängeln beschränkt auf die neuen Elemente des Updates im Vergleich zum Stand der vorherigen Version der App.
- Mängel der App werden vom Lizenzgeber nach entsprechender Mitteilung durch den Lizenznehmer behoben. Dies geschieht nach Wahl des Lizenzgebers durch die unentgeltliche Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Version der App (Ersatzlieferung). Die Behebung des Mangels ist auch durch die Lieferung oder Installation einer neuen Programmversion oder eines Workarounds möglich. Wenn der Mangel die Funktionalität nicht oder nicht wesentlich beeinträchtigt, ist der Lizenzgeber berechtigt, den Mangel durch Bereitstellung eines angemessenen Updates für die App zu beheben.
- Haftung
- Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Lizenzgebers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Lizenzgebers beruhen, haftet der Lizenzgeber unbeschränkt.
- Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet der Lizenzgeber unbeschränkt nur bei Fehlen einer garantierten Beschaffenheit sowie für eigenen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten.
- Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Lizensierung einer App typischerweise gerechnet werden muss.
- Laufzeit und Beendigung
- Die Laufzeit dieser EULA beginnt mit der Aktivierung der App durch Erstellung eines Benutzerkontos durch den Lizenznehmer.
- Diese EULA gilt für unbestimmte Dauer, in jedem Fall jedoch für die Dauer der Nutzung der App durch den Lizenznehmer, und endet automatisch mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Lizenzgeber und dem Arbeitgeber oder Dienstanbieter des Lizenznehmers.
- 6 Das Recht der Parteien zur Kündigung der EULA aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Verschiedenes
- Der Lizenznehmer ist sich der Verwendung dieser EULA durch den Lizenzgeber bewusst. Dem Lizenznehmer wurde in angemessener Weise Gelegenheit gegeben, sich mit dem Inhalt der EULA vertraut zu machen.
- Auf diese EULA findet das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
- 6 Ausschließlicher Rechtsstand für jegliche Rechtsstreitigkeiten, die aus oder in Zusammenhang mit dieser EULA entstehen, oder die Verletzung, Beendigung oder Unwirksamkeit dieser EULA betreffen, ist München, soweit rechtlich zulässig.